Die Entwicklung des ländlichen Raums ist die „zweite Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), mit der die „erste Säule“ der Einkommensstützung und der Marktmaßnahmen durch Förderung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit ergänzt wird.
Die GAP trägt durch drei langfristige Ziele zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums bei:
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft,
- Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz,
- ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen.
GAP-Unterstützung für die Entwicklung des ländlichen Raums
Der GAP-Beitrag zu den Zielen der EU für die Entwicklung des ländlichen Raums wird über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) geleistet. Der Haushalt für den ELER für 2021–2027 beläuft sich auf 95,5 Mrd. Euro, darunter ein Zuschuss von 8,1 Mrd. Euro aus dem Aufbauinstrument Next Generation EU, mit dem die Folgen der COVID-19-Pandemie ausgeglichen werden sollen.
Die Regeln für die Finanzhilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2021–2022 sind in der am 23. Dezember 2020 verabschiedeten Übergangsverordnung festgelegt. Mit dieser werden vor allem die bestehenden Vorschriften, die ursprünglich auf den Zeitraum 2014–2020 begrenzt waren, verlängert. Einige zusätzliche Elemente sollten einen reibungslosen Übergang zur neuen GAP gewährleisten, die ab 2023 gilt.
Weiterführende Informationen
Die Entwicklung des ländlichen Raums in Grafiken und Zahlen
Frühere Programmplanungszeiträume
Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum
Die ELER-Finanzierung läuft über die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums der einzelnen EU-Länder. Die Programme werden aus dem Staatshaushalt kofinanziert und können auf nationaler oder regionaler Ebene umgesetzt werden. Die Europäische Kommission genehmigt und überwacht die Programme zwar; Entscheidungen über die Projektauswahl und die Gewährung von Zahlungen werden jedoch auf der nationalen und regionalen Verwaltungsebene getroffen.
Jedes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums muss sich nach mindestens vier der sechs Prioritäten des ELER ausrichten:
- Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und ländlichen Gebieten
- Verbesserung der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft sowie Förderung innovativer Bewirtschaftungsmethoden und nachhaltiger Forstwirtschaft,
- Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
- Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
- Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
- Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Die ELER-Prioritäten sind wiederum in 18 Schwerpunktbereiche unterteilt. In ihren Programmen legen die Länder Ziele im Hinblick auf ihre Prioritäten und Schwerpunktbereiche sowie eine Strategie fest, mit der sie diese Ziele erreichen wollen.
Bei der Planung ihrer Strategien wählen die Länder aus einem „Menu“ von 20 strategischen Maßnahmen aus, die zwecks Umsetzung einer oder mehrerer ELER-Schwerpunktbereiche an die nationalen und regionalen Gegebenheiten angepasst werden können. Mithilfe des gemeinsamen Überwachungs- und Bewertungsrahmens (CMEF) werden die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele überwacht.
Besondere Merkmale der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums
Ausgaben für Klima und Umwelt
Mindestens 30 % der Mittel für jedes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen für umwelt- und klimarelevante Maßnahmen aufgewendet werden. Ein Großteil davon wird über Finanzhilfen und jährliche Zahlungen an Landwirtinnen und Landwirte geleistet, die auf umweltfreundlichere Bewirtschaftungsmethoden umstellen.
Unterstützung lokaler Aktionen
Mindestens 5 % der Mittel für jedes Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen für Aktionen auf der Grundlage der Methode LEADER/von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung bereitgestellt werden.
Förderung smarter Dörfer
Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums können auch die Initiative „Smarte Dörfer“ unterstützen, mit der Innovationen in ländlichen Gebieten in ganz Europa gefördert und ausgebaut werden sollen, damit die allen Bürgerinnen und Bürgern ländlicher Regionen gemeinsamen Herausforderungen bewältigt werden können.
Finanzierungsinstrumente
Mit Hilfe seiner Finanzinstrumente kann der ELER für Empfänger in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Beteiligungen bereitstellen, wenn sie finanziell tragfähige Projekte durchführen, die den Prioritäten des ELER entsprechen. Genauere Informationen zu den ELER-Finanzinstrumenten sind im Fi-Compass aufgeführt.
Dokumente zu den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in jedem EU-Land, darunter Partnerschaftsabkommen, Programmzusammenfassungen und Factsheets.
Europäisches GAP-Netz
Das europäische (EU) GAP-Netz dient der Vernetzung nationaler GAP-Netze, -Organisationen und -Verwaltungen im Bereich Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums auf Unionsebene.
Es bietet ein Forum für Diskussionen und den Austausch bewährter Verfahren zur Umsetzung der GAP für ein breites Spektrum von Interessenträgern, darunter Behörden der Mitgliedstaaten, landwirtschaftliche Erzeugerinnen und Erzeuger, Bewerter, lokale Aktionsgruppen, europaweite Organisationen, Anbieter landwirtschaftlicher Betriebsberatungsdienste, innovationsunterstützende Dienste usw.
Das Netz unterstützt die Gestaltung und Umsetzung der GAP-Strategiepläne, den Austausch von Wissen und Innovation, darunter die EIP-AGRI, sowie die Bewertung der GAP.
Das EU-GAP-Netz bietet ein breites Spektrum von Tätigkeiten und Informationen betreffend die Umsetzung der GAP-Strategiepläne in der gesamten EU, darunter auch bewährte Verfahren, Veranstaltungen und Veröffentlichungen.
Das EU-GAP-Netz ersetzt das Europäische Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums (ENRD) sowie den Evaluierungs-Helpdesk und das EIP-AGRI-Netzwerk.
LEADER
LEADER ist ein Bottom-up-Ansatz, bei dem Landwirte, Unternehmen im ländlichen Raum, lokale Organisationen, Behörden und Einzelpersonen aus verschiedenen Sektoren in lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusammenkommen. Die LAG erarbeiten ihre eigenen lokalen Entwicklungsstrategien und verwalten ihre eigenen Haushalte.
Der LEADER-Ansatz stärkt die Verbundenheit in lokalen Gemeinschaften, fördert sektorübergreifende Innovationen und macht den Wissensaustausch für LAGs auf nationaler und EU-weiter Ebene einfacher.
Dank seiner Erfolge in über 30 Jahren wurde der LEADER-Ansatz vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) in einer umfassenden, von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (CLLD) angenommen. Heute verwalten LEADER/CLLD-Gruppen zehntausende Projekte zum Nutzen der wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und umweltbezogenen Entwicklung im ländlichen Europa.
Das ENLR bietet genaue Informationen zum LEADER-Ansatz, darunter Quellen, Toolkits und eine Datenbank für lokale Aktionsgruppen (LAG).
Zukunft der Entwicklung des ländlichen Raums
Im Rahmen der neuen GAP werden Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums ab 2023 im Rahmen der nationalen GAP-Strategiepläne durchgeführt.
Innerhalb dieses Rahmens will die Kommission aktuelle und künftige Herausforderungen wie Klimawandel oder Generationswechsel besser meistern und gleichzeitig die europäischen Landwirte dabei unterstützen, ihren Wirtschaftszweig nachhaltig und wettbewerbsfähig zu gestalten. Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums leisten außerdem einen wichtigen Beitrag zu den wichtigsten Prioritäten und Strategien der Kommission, zum Beispiel für den europäischen Grünen Deal und die langfristige Vision für ländliche Gebiete.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) 1303/2013 über gemeinsame Vorschriften für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)
Verordnung (EU) 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Verordnung (EU) 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik
Verordnung (EU) 1310/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Delegierte Verordnung (EU) 807/2014 der Kommission über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Einführung von Übergangsvorschriften
Delegierte Verordnung (EU) 640/2014 der Kommission über die Verwaltung, Rücknahme von Zahlungen, Bedingungen für Sanktionen im Rahmen von Direktzahlungen, Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum und Cross-Compliance
Durchführungsverordnung (EU) 809/2014 der Kommission mit Erläuterungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 1306/2013, des Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Cross-Compliance
Links zum Thema
Informationen zu Beschäftigung, Wachstum, Armut und den Herausforderungen in ländlichen Gebieten
Liste der Ausschüsse, die an der Arbeit der Europäischen Kommission im Bereich Landwirtschaft beteiligt sind.
Überblick über EU-Förderung, Abkommen, Daten und Analysen in der Forstwirtschaft.